Eine Holding nachträglich zu gründen ist eine beliebte Methode, um Unternehmensstrukturen effizienter zu gestalten. Eine Holding ist jedoch keine eigene Rechtsform, sondern eine Konstruktion aus mehreren Gesellschaften, die typischerweise als GmbH, UG oder in einigen Fällen sogar als AG organisiert werden. Aber was passiert, wenn Sie bereits ein bestehendes Unternehmen haben? Die gute Nachricht ist: Eine Holding kann auch nachträglich gegründet werden.

Was ist eine Holding?

Der Begriff Holding beschreibt eine Unternehmensstruktur, die aus einer Muttergesellschaft und mindestens einer Tochtergesellschaft besteht. Die Muttergesellschaft agiert als Dachorganisation und hält die Anteile der operativen Tochtergesellschaften. Dabei bleibt jede Gesellschaft rechtlich selbstständig.

Eine nachträgliche Holding-Gründung ermöglicht die Integration bestehender Unternehmen in eine Holding-Struktur. Diese Option ist besonders interessant für Unternehmer:innen, die eine bessere steuerliche Optimierung oder Risikominimierung anstreben.

Tochterunternehmen in einer Holding

Die operativen Tochtergesellschaften in einer Holding sind eigenständige Unternehmen, die unabhängig voneinander agieren können. In vielen Fällen können operative und strategische Aufgaben aufgeteilt werden, um die Effizienz zu steigern. Wenn Sie eine Immobilien-Holding planen.

Schritte zur Gründung einer Holding

  1. Planung: Definieren Sie die Ziele Ihrer Holding. Möchten Sie Gewinne bündeln, steuerliche Vorteile nutzen oder eine klare Trennung zwischen operativen und strategischen Einheiten schaffen?
  2. Rechtsform wählen: Entscheiden Sie sich für eine Rechtsform, z. B. GmbH oder UG, für Ihre Muttergesellschaft. Eine UG-Holding ist oft eine kostengünstige und flexible Option.
  3. Gründung der Muttergesellschaft: Wenn noch keine Muttergesellschaft besteht, gründen Sie diese zuerst. Falls bereits ein Einzelunternehmen besteht, können Sie dieses mit einer Holding-Struktur verbinden. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Artikel Holding mit Einzelunternehmen gründen.
  4. Einbringung der Tochtergesellschaften: Bestehende Unternehmen können durch einen qualifizierten Anteilstausch in die Holding integriert werden. Diese Methode ist steuerneutral und vermeidet hohe Steuerbelastungen.

Kann man eine Holding nachträglich gründen?

Ja, eine nachträgliche Gründung einer Holding ist möglich und oft sinnvoll. Dabei wird ein bestehendes Unternehmen in eine Holding-Struktur umgewandelt. Für bestehende GmbHs könnte dies durch einen qualifizierten Anteilstausch erfolgen, wie im Artikel zur nachträglichen Holding-Gründung beschrieben.

Diese Methode wird häufig genutzt, um steuerliche Vorteile zu realisieren oder die Unternehmensstruktur zu modernisieren. Alternativ können Sie eine neue GmbH unter Ihrer bestehenden operativen GmbH gründen, um eine Holding-Struktur aufzubauen. Lesen Sie dazu auch unseren Artikel Holding mit bestehender GmbH gründen.

Holding im nachhinein gründen: Steuerliche Vorteile

Eine Holding im nachhinein zu gründen bietet verschiedene steuerliche Vorteile:

  • Gewinne und Verluste koppeln: Gewinne und Verluste aus verschiedenen Tochtergesellschaften können in der Muttergesellschaft zusammengeführt werden, was die Steuerlast reduziert.
  • Körperschaftsteuer: Im Gegensatz zur Einkommensteuer zahlen Unternehmen in einer Holding-Struktur nur 15 % Körperschaftsteuer.
  • Steuerfreie Dividenden: Dividenden, die von der Tochtergesellschaft an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, sind zu 95 % steuerfrei.

Möglichkeiten der Umwandlung in eine Holding

Es gibt verschiedene Methoden, ein bestehendes Unternehmen in eine Holding umzuwandeln:

  • Qualifizierter Anteilstausch: Der qualifizierte Anteilstausch ist eine Methode die steuerneutral und ideal für die Umwandlung einer GmbH oder UG in eine Holding-Struktur.
  • Sachkapitalerhöhung: Bei einer Sachkapitalerhöhung werden Anteile des bestehenden Unternehmens in die Muttergesellschaft eingebracht.
  • Neugründung: Eine neue GmbH wird gegründet, die als Muttergesellschaft agiert.

Diese Umwandlungen sind jedoch komplex und erfordern die Unterstützung durch erfahrene Steuerberater oder Fachanwälte, um rechtliche und steuerliche Risiken zu minimieren.

Holding nachträglich gründen mit bestehender GmbH

Falls Sie bereits eine GmbH besitzen, gibt es mehrere Möglichkeiten, eine Holding  nachträglich zu gründen:

  1. Gründung einer neuen Muttergesellschaft: Sie können eine neue GmbH gründen, die als Muttergesellschaft dient, und Ihre bestehende GmbH als Tochtergesellschaft einbringen. Dies kann durch einen qualifizierten Anteilstausch erfolgen, um steuerliche Vorteile zu nutzen.
  2. Einbringung der bestehenden GmbH in eine neu gegründete Holding: Dabei übertragen Sie Ihre Anteile der bestehenden GmbH auf eine neue Holding-GmbH. Dieser Vorgang kann als Sachkapitalerhöhung gestaltet werden.
  3. Verschmelzung mit einer bestehenden Gesellschaft: Falls bereits eine Holding-Struktur existiert, kann Ihre GmbH durch eine Verschmelzung oder einen Anteilstausch in die bestehende Holding eingegliedert werden.

Fazit

Die nachträgliche Gründung einer Holding ist eine hervorragende Möglichkeit, bestehende Strukturen zu optimieren und steuerliche Vorteile zu nutzen. Eine sorgfältige Planung und professionelle Beratung sind jedoch unerlässlich, um eine steuerlich und rechtlich optimale Lösung zu finden. Falls Sie spezifische Fragen zur Gründung einer Holding haben, könnten Sie auch eine Stiftung ohne Kapital oder eine Privatstiftung in Betracht ziehen, um Ihre langfristigen Ziele zu erreichen.

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