Sie spielen mit dem Gedanken, eine eigene Stiftung zu gründen und möchten Ihr Kapital in etwas Besonderes investieren? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Mit unserer langjährigen Expertise bezüglich Steuern, Kapital und Firmenstrukturen haben wir das beste Team an der Hand, um Sie bei der Umsetzung zur Gründung einer Stiftung zu unterstützen.

Bevor es auf eine kostenlose Erstberatung zugeht, gehen wir hier in diesem Artikel schon mal auf die wichtigsten Themen zum Gründen einer Stiftung ein.

Was ist eine Stiftung?

Möchte man privates Vermögen für gesellschaftliche Zwecke einsetzen, so ist die Gründung einer eigenen Stiftung ein beliebtes und modernes Mittel. Der Stifter oder die Stifterin kann mit der Stiftungsgründung eine sinnvolle Organisation gestalten, die sich einem gesellschaftlichen Thema mit Herzensbezug widmet und unterstützt. Oftmals steckt hinter einer Privatstiftung der Wunsch, etwas generell bewegen zu wollen, gegen einen gesellschaftlichen Missstand vorzugehen oder für einen guten Zweck in der Gesellschaft einzustehen.

Wer eine Stiftung gründen möchte, trennt sich dabei für immer von seinem eingesetzten Vermögen. In der Stiftung wird nämlich das übertragene Vermögen gewinnbringend und sicher angelegt. Erwirtschaftete Überschüsse werden dann für den gemeinnützigen Zweck, für den die Stiftung errichtet wird, ausgegeben. Das am Anfang gestiftete Vermögen muss als Grundkapital erhalten bleiben. Denn Stiftungen sind für die Ewigkeit und können in der Regel nicht später aufgelöst werden.

Vorteile einer eigenen Stiftung

Die Vorteile von Stiftungen liegen klar auf der Hand. Sie dienen dem Zweck, ein vom jeweiligen Stifter festgesetztes Ziel zu verfolgen. Diese Ziele können vielfältig sein. Von der Kultur- oder Bildungsförderung bis hin zur Krebsforschung oder zur Durchsetzung von Frauenrechten werden sie gegründet. Selbstverständlich unterliegen Stiftungen bestimmten Regularien, doch steuerliche Vorteile ergeben sich in jedem Fall.

Gemeinnützig unterstützen

Mit einer eigenen Treuhandstiftung setzen Sie ein eindeutiges Zeichen in die richtige Richtung. Sie zeigen, dass Sie Wert auf Nachhaltigkeit legen und darauf, dass Sie durch Ihre Taten etwas erreichen möchten. Durch die Unterstützung und Förderung verschiedener Personengruppen oder Projekte und durch gemeinnützige Taten geben Sie der Gesellschaft auf Dauer etwas Positives zurück. Sie haben sogar die Möglichkeit, einen freien Namen für die Stiftung zu wählen und der Gemeinnützigkeit noch Nachdruck zu verleihen. 

Steuerlicher Vorteile

Sie erhalten durch eine Stiftung verschiedene Vorteile, die abhängig davon sind, ob Sie die Stiftung selbst gegründet, geerbt oder durch Ihre Einkünfte weiter finanziert haben.

Bei einer Neugründung oder Zustiftung können Sie durch gesetzliche Vorgaben bis zu eine Million Euro steuerlich wirksam in das Grundstockvermögen der Stiftung einbringen. Die Summe kann entweder innerhalb von zehn Jahren flexibel oder vollständig im Jahr der Gründung geltend gemacht werden. Bei Ehepaaren, die zusammen veranlagt sind, erhöht sich die Summe des Abzugsbetrags auf zwei Millionen Euro.

Als Privatperson können Sie zusätzlich jährlich bis zu 20 Prozent des Gesamtbetrages Ihrer Einkünfte steuerlich wirksam einbringen. Besondere Vorteile ergeben sich für Unternehmer: Als Unternehmer kann man jährlich bis zu 0,4% der gesamten Umsätze und die ausgezahlten Löhne steuerlich wirksam zu stiften oder spenden.

Außerdem fallen keine Schenkungs- oder Erbschaftssteuer an, wenn eine Erbschaft bzw. ein Vermögen einer gemeinnützigen Stiftung innerhalb von 24 Monaten übertragen wird.

Wer kann alles eine Stiftung gründen?

Jede volljährige Person kann prinzipiell eine gemeinnützige Stiftung gründen. Ebenso können eingetragene Vereine (e. V.), Aktiengesellschaften (AG) oder auch Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH) Stiftungen gründen. 

Welche Stiftungsarten gibt es?

Wenn der Entschluss feststeht, privates Vermögen in einer Stiftung einzusetzen, so bietet das deutsche Zivilrecht verschiedene Möglichkeiten, dieses Vorhaben in die Tat umzusetzen. Denn hinter dem Begriff „Stiftung“ verbergen sich diverse Rechtsformen und Stiftungsarten. Im Nachfolgenden finden Sie die beliebtesten Stiftungsarten kurz erklärt. Andere Rechtsformen, wie z. B. ein Stiftungsverein oder eine Stiftungs-GmbH sind ebenfalls möglich.

Die Gemeinnützige Stiftung

 Gemeinnützige Stiftungen sind solche, die als gemeinnützig, mildtätige und/oder kirchliche Zwecke gegründet werden. Damit diese auch als solche gelten, muss das Ziel sein, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Wege selbstlos zu unterstützen. Beispiele hierfür sind Stiftungen zum Tierschutz oder Stiftungen, die kulturelles unterstützen. Auch Ausbildungsförderungen sind gemeinnützig. Sehr ernste Themen wie der Welthunger sind ebenfalls vertreten.

Die Familienstiftung

Wenn der Kreis der Stiftung der Personen, die davon profitieren, geschlossen ist, dann handelt es sich nicht mehr um die gemeinnützige Stiftung. Denn diese Art von Stiftung unterstützt dann nicht mehr die Allgemeinheit, sondern nur einen bestimmten Kreis von ausgewählten Personen.

Deshalb sind die sogenannten Familienstiftungen steuerlich nicht begünstigt. Die steuerliche Begünstigung ergibt sich aus dem allgemeinnützigen Zweck und ist an dieser Stelle nicht gegeben. Sie dienen ausschließlich den Interessen und dem Wohl der Familie. Diese werden oft zur Verwaltung des Familienvermögens gegründet und bilden den Großteil der Stiftungen in Deutschland. 

Der Vorteil einer Familienstiftung ist, dass bei familieninternen Streitigkeiten bezüglich Erbfragen das Vermögen nicht einfach ausgegeben werden kann.

Treuhandstiftung

Damit man eine Treuhandstiftung gründen kann, muss ein Schenkungsvertrag geschlossen werden. Darin überträgt der Stifter sein Vermögen an den Treuhänder. Dieser darf das Vermögen ausschließlich für den Zweck der Stiftung verwenden. 

Wenn man möchte, dass diese als gemeinnützig anerkannt wird, muss die Gemeinnützigkeit bei der zuständigen Finanzbehörde beantragt werden. Erst nach der Bewilligung durch die Behörde wird die Steuerbefreiung wirksam und Zuwendungsbestätigungen für Spenden dürfen ausgestellt werden.

Wie gründet man die private Stiftung?

Der Gründungsvorgang für eine private Stiftung ist nicht sehr kompliziert. Selbstverständlich ist das Gründen jedoch an einige Voraussetzungen geknüpft. Zunächst einmal muss der Gründer / Stifter volljährig sein. Auch das zur Stiftungsgründung benötigte Kapital muss vorhanden sein. Ist das Kapital nicht vorhanden, besteht die Möglichkeit, einen gemeinnützigen Verein zu gründen und diesen später umzuwandeln. Lesen Sie unseren entsprechenden Artikel zum Stiftung gründen ohne Kapital hier (bitte hier verlinken „Stiftung ohne Kapital gründen“).

Um die Stiftung zu gründen, wählen Sie zunächst den Zweck aus, welchen die Stiftung erfüllen soll und legen Sie das Gründungsvermögen fest. Es ist hierbei zu beachten, dass dieser Zweck unumstößlich ist. Auch die Rechtsform der Stiftung muss im Vorfeld klar definiert werden. Nun werden die Stiftungssatzung und auch das Stiftungsgeschäft aufgesetzt.

Ist dies erfolgt, müssen das Finanzamt und auch die Stiftungsaufsicht informiert werden. Haben beide Behörden die Stiftung anerkannt, kann das Grundkapital an die Stiftung übertragen werden. Dieses Grundkapital verbleibt in der Stiftung und bildet sozusagen den Grundstock.

  1.     Stiftungszweck festsetzen und Vermögen auswählen
  2.     Rechtsform wählen
  3.     Satzung und Stiftungsgeschäft erstellen
  4.     Anerkennung durch Finanzamt und Stiftungsaufsicht
  5.     Vermögensübertragung

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