Die Gründung einer Holding bietet die Möglichkeit, bei der Steuer Geld zu sparen. So ist zum Beispiel beim Verkauf durch die Tochtergesellschaft 95 Prozent des Verkaufspreises als steuerfrei zu betrachten. Nur die verbleibenden 5 Prozent werden zur Bemessung als Grundlage herangezogen. Das bedeutet, dass nur 5 Prozent nach der gesetzlichen Regelung besteuert werden.
Eine Holding und die Tochtergesellschaft oder auch mehreren Tochtergesellschaften werden nach der bestehenden Rechtsform besteuert. In der Regel sind an dieser Stelle jeweils die Gewerbesteuer, Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer zu bezahlen.
Diese Tatsachen sind insbesondere für Start-ups außerordentlich interessant, wenn schon bei der Gründung das endgültige Ziel fixiert wurde. Die Gründung einer Holding bietet einige wertvolle Vorteile und Möglichkeiten. Hierzu zählen vor allem die steuerlichen Vorteile.
Wer kann eine Holding gründen?
Die Gründung einer Holding kann von einer oder mehreren Personen durchgeführt werden. Es müssen hier jedoch alle Mindestanforderungen, die eine GmbH-Geschäftsführung erfüllt, ebenfalls erfüllt werden.
Die Personen müssen:
- Volljährig und uneingeschränkt geschäftsfähig sein
- kein gewerbe- oder Berufsverbot aufweisen
- keine Verurteilung wegen Vermögensstraftaten aufweisen
Seit einigen Jahren ist es auch möglich, eine UG haftungsbeschränkt zu gründen. Dadurch haben Start-ups die Möglichkeit, eine Kapitalgesellschaft mit Haftungsbeschränkung mit einem geringen Startkapital zu gründen.
Steuern sparen durch die Gründung einer Holding
Wie bereits eingangs erwähnt, besteht die Möglichkeit, durch die Gründung einer Holding bei der Steuer sparen zu können. Hier ist besonders die hohe Ersparnis bei Verkäufen durch die Tochtergesellschaft mit 95 Prozent steuerfreien Betrag zu erwähnen. Das bedeutet, dass bei Verkäufen 95 Prozent steuerfrei sind und nur 5 Prozent besteuert werden.
Start-ups können, wenn schon zu Beginn ein Ziel festgelegt wurde, extrem von der Gründung einer Holding profitieren. So zum Beispiel kann ein erzielter Erlös, der durch die Holding entstanden ist und sich in der Holding befindet, reinvestiert werden. Des Weiteren besteht die Möglichkeit, Freibeträge auszunutzen, indem diese ausbezahlt werden. Auch die Gewinne, die eine Tochtergesellschaft erwirtschaftet hat, werden bei der Überführung in die Muttergesellschaft mit nur 5 Prozent Kapitalsteuer besteuert.
Es besteht jedoch noch eine weitere Möglichkeit, eine Steuerersparnis zu erhalten. Diese Möglichkeit ist ein Gewinnabführungsvertrag zwischen Mutter- und Tochtergesellschaften. Bei dieser Variante können durch erwirtschaftete Gewinne einer der beiden Gesellschaften eventuelle Verluste der anderen Gesellschaft ausgeglichen werden. Durch den Gewinnabführungsvertrag einer Holding Gesellschaft kann man die Gewinne und Verluste gegeneinander aufrechnen und die steuerliche Belastung reduzieren.
Ein Gewinnabführungsvertrag wird übrigens auch als Ergebnisabführungsvertrag oder auch Beherrschungsvertrag bezeichnet. Durch den Abschluss wird automatisch die Gewinnabführung von der Tochtergesellschaft zur Muttergesellschaft durchgeführt. Daraus folgt eine Konzern-Fiktion und die Holding wird ab diesem Zeitpunkt als Konzern betrachtet.
Hier gilt zu beachten, dass die Holding dadurch die Risikoverteilung verliert. Daraus ergibt sich wiederum, dass die Muttergesellschaft für die Tochtergesellschaft in allen Verbindlichkeiten haftet.
Wie kann man aus einer Holding Geld erhalten?
Ein Geschäftsführer einer Holding erhält ein monatliches Geschäftsführergehalt. Dieses Gehalt reduziert den Gewinn einer Kapitalgesellschaft und wird mit dem Steuersatz, der für das Geschäftsführergehalt gilt, besteuert.
Zusätzlich kann ebenfalls eine Gewinnausschüttung durchgeführt werden. Durch eine Dauerüberzahler-Bescheinigung, die vom Finanzamt ausgestellt wird, kann die Liquidität geschont werden. Grund hierfür ist, dass eine Tochtergesellschaft keine Kapitalertragsteuer und auch keinen Solidaritätszuschlag einbehalten muss. Eine Versteuerung erfolgt mit der Steuererklärung für das Jahr, in dem die Gewinnausschüttung erfolgt ist.
Ein Gesellschafter kann sich zusätzlich von der Kapitalgesellschaft ein Darlehen auszahlen lassen. Ein gewährtes Darlehen ist nach dem Ablauf der vereinbarten Laufzeit zurückzuzahlen und muss verzinst werden.
Welche Varianten der Holding bestehen in Deutschland?
Fünf Holding-Varianten bestehen in Deutschland, die in vier unterschiedlichen Arten in eine Tochtergesellschaft eingreifen können. Hierbei unterscheiden sich die Arten von der finanziellen Steuerung durch die Holding als Gesellschafter oder die operative Teilnahme am Markt.
Die unterschiedlichen Varianten der Holding:
- Management Holding
- organisatorische oder strukturelle Holding
- Holding als Gesellschafter
- Finanz Holding
- Immobilien-Holding
Bei der Gründung sollte immer schon vorher überlegt werden, welche der angegebenen Varianten die beste für den eigenen Zweck darstellt. In jedem Fall ist es angebracht, einen Fachmann zu Rate zu ziehen, um keine falschen Entscheidungen zu treffen. Man kann eine Holding auch nachträglich gründen, was den Prozess aber erschwert.
Ein Spezialist kann alle Einzelheiten klären und helfen, die richtige Holding-Form zu finden, um die steuerliche Ersparnis erhöhen zu können. Die Situation sollte jeweils individuell betrachtet und entsprechend angepasst werden.
Für wen ist es interessant, eine Holding zu gründen?
Sind Unternehmer:innen schon lange tätig, kann die Gründung einer Holding sinnvoll sein. Dadurch können die Geschäftsbereiche ausgeweitet werden, falls Bedarf besteht oder aber auch abgestoßen werden. Besteht eine mögliche Gefährdung der Muttergesellschaft oder einer Tochtergesellschaft durch neue Geschäftsbereiche, die riskant sein könnten, kann dem Risiko somit erfolgreich entgegengewirkt werden.
Einige Unternehmer:innen sehen in den steuerlichen Vorteilen den wichtigsten Grund der Gründung einer Holding Gesellschaft. Jedoch besteht auch für kleine Start-ups, die schon bei der Gründung klare Ziele festgelegt haben, die Möglichkeit, von einer Holding zu profitieren.
Generell kann in jedem Fall gesagt werden, das die Gründe zur Gründung einer Holding:
- steuerliche
- image-verbessernde
- risiko-reduzierende
Motive darstellen. Die Gründung einer Holding ist immer dann sinnvoll, wenn mehr als eine UG- oder GmbH-Gründung geplant ist.
Warum eine Holding gründen – Zusammenfassung
Immer dann, wenn durch die Holding Gründung die Vorteile höher als der entstehende Mehraufwand sind, ist die Gründung eine lohnende Angelegenheit. In jedem Fall ist diese Situation gegeben, wenn die durch die Holding entstehende Steuerersparnis höher ist als die Kosten, die der zusätzliche Aufwand ausmacht. Diese Kosten sind zum Beispiel die Gründung und Führung von mehreren Unternehmen.
Die Gründung einer Holding kann sich ebenfalls bei Unternehmen, die einen großen Maschinenpark aufweisen, lohnen. Dadurch kann sich das Risiko einer Insolvenz bei einer operativen Gesellschaft verringern und die Güter der Investition können geschützt werden. Hier sind eine juristische Beratung und organisierte Planung unumgänglich. Durch diese können Fehlentscheidungen vermieden und überprüft werden, ob eine Holding sinnvoll anzusehen ist. Des Weiteren kann herausgefunden werden, wie die Gesellschaften miteinander verbunden werden sollten.
Für kleinere und auch mittlere Unternehmen würde die Möglichkeit geschaffen, eine UG haftungsbeschränkt oder eine Limited zu gründen. Diese Unternehmen sollten jedoch in keinem Falle bei der Gründung einer Holding an das Sparen denken. Wird ein Start-up gegründet und schon bei diesem Start das Exit angepeilt, hat die Möglichkeit, durch einen Start in einer Holdingstruktur enorme Vorteile im steuerlichen Bereich nutzen zu können, bei einer Veräußerung.