Die Gründung einer Holding-Struktur mit einer bereits bestehenden GmbH kann zahlreiche strategische und steuerliche Vorteile bieten. Dieser Prozess erfordert jedoch sorgfältige Planung und die Beachtung rechtlicher Rahmenbedingungen.
Was ist eine Holding?
Eine Holding ist keine eigenständige Rechtsform, sondern eine Organisationsstruktur, bei der eine Muttergesellschaft (Holdinggesellschaft) Beteiligungen an einer oder mehreren Tochtergesellschaften hält. Die Muttergesellschaft kann verschiedene Funktionen übernehmen, von der reinen Verwaltung der Beteiligungen bis hin zur aktiven Steuerung der Tochterunternehmen.
Vorteile einer Holding-Struktur
Die Implementierung einer Holding-Struktur kann folgende Vorteile mit sich bringen:
- Steuerliche Vorteile: Gewinne, die von Tochtergesellschaften an die Muttergesellschaft ausgeschüttet werden, können zu 95 % von der Körperschaftsteuer befreit sein. Dies ermöglicht eine steuerlich effiziente Thesaurierung von Gewinnen auf Holdingebene.
- Risikotrennung: Durch die Aufteilung verschiedener Geschäftsbereiche auf separate Tochtergesellschaften kann das Risiko isoliert und die Muttergesellschaft vor potenziellen Haftungsansprüchen geschützt werden.
- Flexibilität bei Unternehmensverkäufen: Der Verkauf einzelner Tochtergesellschaften kann einfacher und steuerlich vorteilhafter gestaltet werden, da Veräußerungsgewinne auf Holdingebene ebenfalls zu 95 % steuerfrei sein können.
Schritte zur Gründung einer Holding mit bestehender GmbH
- Gründung der Muttergesellschaft: Zunächst wird eine neue Gesellschaft gegründet, die als Muttergesellschaft fungiert. Dies kann beispielsweise in der Rechtsform einer GmbH oder UG (haftungsbeschränkt) erfolgen.
- Einbringung der bestehenden GmbH: Die Anteile der bestehenden GmbH werden in die neu gegründete Muttergesellschaft eingebracht. Dies kann durch einen sogenannten qualifizierten Anteilstausch gemäß § 21 UmwStG erfolgen, wodurch die Einbringung ertragsteuerneutral zum Buchwert durchgeführt werden kann.
- Anpassung der Gesellschaftsverträge: Sowohl der Gesellschaftsvertrag der Muttergesellschaft als auch der der Tochtergesellschaft sollten entsprechend angepasst werden, um die neue Holding-Struktur abzubilden.
Wichtige rechtliche Aspekte
- Steuerliche Sperrfrist: Nach der Umwandlung unterliegen die Anteile einer siebenjährigen steuerlichen Sperrfrist. Bei einem Verkauf innerhalb dieses Zeitraums können steuerliche Nachteile entstehen.
- Notarielle Beurkundung: Sowohl die Gründung der Muttergesellschaft als auch die Einbringung der Anteile der bestehenden GmbH bedürfen der notariellen Beurkundung.
- Anmeldung beim Handelsregister: Die neue Struktur muss beim zuständigen Handelsregister angemeldet und eingetragen werden.