Die Sachkapitalerhöhung ist eine Möglichkeit, das Eigenkapital einer Kapitalgesellschaft zu erhöhen, indem Vermögenswerte anstelle von Geld eingebracht werden. Diese Form der Kapitalerhöhung kann für Unternehmen strategische und steuerliche Vorteile bieten, erfordert jedoch eine sorgfältige Planung und notarielle Beurkundung. In diesem Beitrag erfahren Sie, wie eine Sachkapitalerhöhung funktioniert, welche Voraussetzungen erfüllt sein müssen und welche steuerlichen Aspekte zu beachten sind.
Was ist eine Sachkapitalerhöhung?
Eine Sachkapitalerhöhung bezeichnet die Erhöhung des Eigenkapitals einer Gesellschaft (z. B. GmbH oder AG) durch die Einbringung von Sachwerten anstelle von Geld. Diese Sachwerte können materielle Vermögensgegenstände (z. B. Immobilien, Maschinen) oder immaterielle Wirtschaftsgüter (z. B. Patente, Markenrechte, Geschäftsanteile) sein. Die Einbringung erfolgt im Rahmen einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlage (§ 56 GmbHG bzw. § 183 AktG).
Voraussetzungen für eine Sachkapitalerhöhung
Damit eine Sachkapitalerhöhung erfolgreich durchgeführt werden kann, müssen bestimmte rechtliche und steuerliche Voraussetzungen erfüllt sein:
- Gesellschaftsrechtliche Grundlage: Die Satzung der Gesellschaft muss eine Kapitalerhöhung durch Sacheinlagen vorsehen oder eine entsprechende Änderung der Satzung erfolgen.
- Bewertung der Sacheinlage: Der Wert der eingebrachten Vermögensgegenstände muss durch ein Gutachten oder eine sachverständige Prüfung nachgewiesen werden.
- Notarielle Beurkundung: Der Kapitalerhöhungsbeschluss und die Einbringung der Sacheinlage müssen notariell beurkundet werden.
- Eintragung ins Handelsregister: Die Kapitalerhöhung wird erst mit der Eintragung ins Handelsregister wirksam.
Ablauf der Sachkapitalerhöhung
1. Beschluss über die Kapitalerhöhung
Die Gesellschafterversammlung oder Hauptversammlung der Kapitalgesellschaft muss die Kapitalerhöhung per Beschluss genehmigen. Die Zustimmung hängt von der jeweiligen Rechtsform der Gesellschaft ab (z. B. einfache Mehrheit bei einer GmbH oder 75 % Mehrheit bei einer AG).
2. Bewertung der Sacheinlage
Die eingebrachte Sacheinlage muss auf ihren Verkehrswert überprüft werden. Bei einer GmbH ist eine sachgerechte Bewertung notwendig, während bei einer AG eine Prüfung durch einen externen Sachverständigen vorgeschrieben ist.
3. Notarielle Beurkundung
Der Kapitalerhöhungsbeschluss und der Einbringungsvertrag für die Sacheinlage müssen durch einen Notar beurkundet werden. Dies stellt sicher, dass alle rechtlichen Anforderungen erfüllt sind.
4. Anmeldung beim Handelsregister
Nach der Beurkundung muss die Kapitalerhöhung ins Handelsregister eingetragen werden. Erst mit der Eintragung wird die Kapitalerhöhung wirksam.
5. Steuerliche Behandlung der Sacheinlage
Die Einbringung von Sachwerten kann steuerliche Auswirkungen haben. Die Wahl zwischen Buchwertansatz und Teilwertansatz hat Einfluss auf die steuerliche Behandlung der Transaktion.
Vorteile der Sachkapitalerhöhung
1. Verbesserung der Eigenkapitalbasis
Durch die Einbringung von Vermögenswerten kann das Eigenkapital der Gesellschaft gestärkt werden, was sich positiv auf die Bonität und Finanzierungsmöglichkeiten auswirkt.
2. Steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten
Unter bestimmten Bedingungen kann die Einbringung steuerneutral erfolgen, wenn die Voraussetzungen nach § 20 Umwandlungssteuergesetz (UmwStG) erfüllt sind.
3. Nutzung von immateriellen Wirtschaftsgütern
Unternehmen können Patente, Markenrechte oder Beteiligungen als Sacheinlage nutzen, um die Kapitalstruktur zu optimieren und langfristige strategische Vorteile zu erzielen.
Risiken und Herausforderungen
Trotz der Vorteile gibt es auch Herausforderungen bei einer Sachkapitalerhöhung:
- Bewertungsrisiken: Eine fehlerhafte Bewertung der Sacheinlage kann zu steuerlichen Nachteilen oder Haftungsrisiken führen.
- Handelsregisterverzögerungen: Die Eintragung ins Handelsregister kann Zeit in Anspruch nehmen und die Wirksamkeit der Kapitalerhöhung verzögern.
- Steuerliche Risiken: Falls die Einbringung nicht nach steuerlichen Vorgaben erfolgt, kann eine sofortige Steuerpflicht entstehen.
Fazit
Die Sachkapitalerhöhung ist ein effektives Mittel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis eines Unternehmens und bietet insbesondere für wachstumsorientierte Unternehmen oder Umstrukturierungen in Holding-Strukturen erhebliche Vorteile. Eine sorgfältige Planung und eine professionelle steuerliche sowie rechtliche Beratung sind essenziell, um die Vorteile optimal zu nutzen und Risiken zu vermeiden.