Du darfst eine Holding gründen, sobald du eine oder mehrere Kapitalgesellschaften besitzt oder planst, solche zu gründen. Typischerweise wird eine Holding-Struktur von Unternehmer:innen genutzt, um Beteiligungen an anderen Unternehmen zu bündeln und steuerlich zu optimieren. Rechtlich gesehen brauchst du keine besondere Genehmigung – es gelten die allgemeinen Voraussetzungen zur Gründung einer Kapitalgesellschaft (z. B. GmbH oder UG).