Gehaltsrechner Brutto-Netto
Der Brutto Netto Rechner
Mithilfe eines Brutto-Netto-Rechners können Sie das Nettogehalt für das Jahr 2024 und vergangene Jahre ermitteln. Auf diese Weise erhalten Sie eine genaue Vorstellung davon, welcher Betrag Ihnen tatsächlich bei einem vereinbarten Bruttogehalt ausgezahlt wird.
Brutto-Netto-Rechner sind in verschiedenen Ausführungen im Internet verfügbar. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass ein solcher Rechner jährlich aktualisiert werden muss. Die Steuer- und Sozialgesetzgebung, einschließlich der Höhe der Lohn- und Einkommensteuer, ändert sich häufig von Jahr zu Jahr, manchmal sogar innerhalb eines Jahres. Daher sollten Sie stets auf die Aktualität der Daten achten, wenn Sie einen Brutto-Netto-Rechner verwenden.
Die meisten Änderungen treten in der Regel zu Beginn eines neuen Jahres in Kraft. Gerade in dieser Zeit wird die Qualität der Brutto-Netto-Rechner deutlich. Um sicherzustellen, dass alle gesetzlichen Änderungen, die sich auf die Berechnung von Nettogehältern auswirken, präzise erfasst werden, arbeiten wir bei Wohlstandwerk mit einem Fachanwalt für Steuerrecht zusammen. Dadurch können wir sicherstellen, dass die Berechnungen unseres Gehaltsrechners stets korrekt sind.
Wer profitiert von einem Brutto-Netto-Rechner?
Ein Gehaltsrechner ist sowohl im Bewerbungsprozess als auch während Jahresgesprächen äußerst nützlich. Er ermöglicht es Ihnen, bei Gehaltsverhandlungen zu ermitteln, wie viel einer möglichen Gehaltserhöhung für Sie übrig bleibt. Ebenso können Sie rückwärts berechnen, welches Bruttogehalt erforderlich ist, um ein bestimmtes Nettoeinkommen zu erzielen.
Ein Gehaltsrechner erleichtert auch die Auswahl der Steuerklassen für Ehepaare. Sie können schnell und einfach die günstigste Option ermitteln. Außerdem können Sie mithilfe eines Gehaltsrechners die Verteilung eventueller Kinderfreibeträge durchkalkulieren und die beste Variante auswählen. Neben dem Brutto-Netto-Rechner bzw. dem ermittelten Nettogehalt zeigen wir Ihnen auch aktuelle Stellenangebote in Ihrem Beruf und Ihrer Region an.
Warum wird immer das Bruttogehalt angegeben und nicht das Nettogehalt?
Das Bruttogehalt wird im Arbeitsvertrag festgelegt und ändert sich normalerweise nicht, es sei denn, es wird neu verhandelt. Im Gegensatz dazu hängt die Höhe der Nettoauszahlung von verschiedenen Faktoren ab. Beispielsweise ändert sich die Höhe der Lohnsteuer beim Wechsel der Steuerklasse, was oft auch das Nettogehalt bei gleichem Bruttobetrag verändert. Sozialversicherungsbeiträge werden vom Staat festgelegt und variieren jährlich, manchmal sogar mehrmals im Jahr.
Einige Abgaben variieren je nach Region. Das bedeutet, dass dasselbe Bruttogehalt in verschiedenen Bundesländern zu unterschiedlich hohen Nettogehältern führen kann. Für Arbeitgeber, bei denen Faktoren wie die Steuerklasse der Arbeitnehmer eine untergeordnete Rolle spielen, ist immer das Bruttogehalt maßgeblich.
Gibt es auch einen Netto-Brutto-Rechner?
Möchten Sie herausfinden, wie viel Bruttoeinkommen erforderlich ist, um ein bestimmtes Nettogehalt zu erzielen? Unser Gehaltsrechner kann mit minimalem Aufwand auch als Netto-Brutto-Rechner verwendet werden. Geben Sie einfach das 1,3- bis 1,4-fache Ihres gewünschten Nettogehalts als Bruttogehalt ein und passen Sie gegebenenfalls leicht an. So können Sie schnell Ihr Zielgehalt mithilfe des Netto-Brutto-Rechners ermitteln.
In welchen Fällen ergibt die Brutto-Netto-Berechnung auf Basis des Jahresgehalts Sinn?
Die Berechnung auf Basis des Jahresgehalts ist sinnvoll, wenn Sie das gesamte Jahr über bei derselben Firma zu einem festen Gehalt arbeiten und durchgängig beschäftigt sind. Auf diese Weise erhalten Sie einen Überblick über die anfallende Einkommensteuer. Brutto und Netto werden dabei auf Jahresbasis errechnet.
In welchen Fällen ergibt die Berechnung auf Basis des Monatsgehalts Sinn?
Verwenden Sie Ihr monatliches Bruttogehalt für die Berechnung, wenn Sie nicht durchgängig bei einem Arbeitgeber beschäftigt sind oder keine gleichmäßigen Bezüge haben. Variable Bezüge können beispielsweise durch Zuschläge oder Provisionen auf das Grundgehalt entstehen. Dies ist beispielsweise bei Schichtarbeit oder der Übernahme von Notdiensten relevant.
Was bedeutet Bruttogehalt?
Das Bruttogehalt ist der Gesamtbetrag, den ein Arbeitgeber seinem Angestellten monatlich für dessen Berufstätigkeit zahlt. Wenn der Mitarbeiter auf Stundenbasis bezahlt wird, entspricht dies dem Bruttoarbeitslohn. Der Bruttobetrag ist die Summe vor Abzug der Lohnsteuer und anderer Abgaben. Das Nettogehalt oder der Nettoarbeitslohn, also die Summe, die nach Abzug aller Abgaben und Steuern vom Gehalt oder Lohn übrig bleibt, wird auf das Konto des Beschäftigten überwiesen.
Was ist die Lohnsteuer?
Bei der Lohnsteuer handelt es sich um eine Vorleistung auf die Einkommensteuer, die am Ende eines Abrechnungszeitraums, normalerweise im Mai, fällig wird. Bei jeder Gehaltszahlung wird die Lohnsteuer direkt vom Bruttogehalt abgezogen und vom Arbeitgeber an das Finanzamt überwiesen. Dabei werden Kinderfreibeträge und Sozialbeiträge berücksichtigt. In Ihrer Einkommensteuererklärung können Sie zusätzliche Ausgaben wie Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen geltend machen, müssen aber auch zusätzliche Einkünfte angeben.
Anhand dieser Angaben wird Ihr tatsächlich zu versteuerndes Jahreseinkommen ermittelt, woraufhin die fällige Einkommensteuer berechnet wird. Wenn die bereits geleistete Lohnsteuer höher ist als die tatsächlich zu zahlende Einkommensteuer, erhalten Sie eine Rückerstattung. Wenn die bereits abgeführte Lohnsteuer geringer ist als die zu zahlende Einkommensteuer, müssen Sie nachzahlen.
Lohnsteuer: Berechnung
Die Lohnsteuer ist nicht mit der Einkommensteuer zu verwechseln! Die Lohnsteuer wird als Vorsteuer direkt vom Arbeitgeber vom Gehalt abgezogen und an das zuständige Finanzamt überwiesen. Bei der Einkommensteuererklärung wird die bereits entrichtete Lohnsteuer von der gesamten ermittelten Einkommensteuerschuld des Arbeitnehmers abgezogen. In Fällen wie Kapitalerträgen oder selbstständiger Tätigkeit kann die Einkommensteuer deutlich höher ausfallen als die bereits einbehaltene Lohnsteuer. In solchen Fällen sind Nachzahlungen erforderlich. Wenn jedoch zu viel Lohnsteuer einbehalten wurde, erstattet das Finanzamt den Überschuss zurück.
Steuerklassen: So werden sie berechnet
Die Steuerklasse bestimmt den Prozentsatz der zu zahlenden Steuern. Das deutsche Steuersystem umfasst sechs Klassen, wobei die Steuerklasse 4 die höchsten Abgaben bedeutet. Das Bundesfinanzministerium plant, zukünftig die Steuerklassen 3 und 5 abzuschaffen und alle Paare einheitlich nach Steuerklasse 4 zu besteuern. Dieser Vorschlag soll nach Vereinbarung im Koalitionsvertrag umgesetzt werden, was bedeutet, dass die Steuerlast auf beide Partner verteilt wird, basierend auf ihrem individuellen Einkommen. Dies würde zu höheren monatlichen Abzügen, aber auch zu geringeren Nachzahlungen führen. Es wird jedoch Zeit benötigen, bis die Änderungen vollständig umgesetzt sind, da die Finanzämter erst die erforderlichen Programme entwickeln müssen, um die neuen Berechnungen durchzuführen.
Steuerklasse 1 (I): Unverheiratete
Ledige Personen mit oder ohne Kinder werden in dieser Klasse veranlagt, ebenso wie dauerhaft getrennt lebende Personen oder Personen, deren Ehepartner nur begrenzt steuerpflichtig ist. Die Steuerklasse 1 ist mit den Klassen 3 und 5 unvereinbar.
Steuerklasse 2 (II): Alleinerziehende & Verwitwete
Alleinerziehende Personen werden in dieser Klasse veranlagt, wenn sie die Voraussetzungen für Klasse 1 erfüllen, aber Anspruch auf Entlastung für Alleinerziehende haben. Auch verwitwete Steuerzahler werden ab dem Monat nach dem Sterbedatum des Partners hier eingeordnet. Für Verwitwete kann das sogenannte Gnadensplitting angewendet werden.
Steuerklasse 3 (III): Verheiratete mit höherem Einkommen
Diese Klasse gilt für verheiratete Personen, die nicht dauernd getrennt leben und nicht die Steuerklasse 4 gewählt haben. Diejenige Person, die mehr verdient, erhält dann Steuerklasse 3, während der andere Partner mit dem deutlich geringeren Einkommen die Steuerklasse 5 erhält. Bei Verwitweten, deren Partner voll einkommensteuerpflichtig war, kann bis zu einem Jahr nach dem Tod des Partners diese Steuerklasse in Betracht gezogen werden (Gnadensplitting). Voraussetzung ist, dass das Paar zusammengelebt hat.
Steuerklasse 4 (IV): Verheiratete mit ähnlichem Einkommen
Verheiratete Personen fallen grundsätzlich in diese Klasse, wenn beide voll einkommensteuerpflichtig sind. Diese Klasse empfiehlt sich, wenn beide etwa gleich viel verdienen. Einmal im Jahr kann die Steuerklasse gewechselt werden. Wenn ein Partner Steuerklasse 4 hat, muss der andere Partner ebenfalls Klasse 4 wählen.
Steuerklasse 5 (V): Verheiratete mit geringerem Einkommen
Wenn es deutliche Einkommensunterschiede gibt und ein Ehepartner die Steuerklasse 3 beantragt, erhält der andere, geringer verdienende Partner die Steuerklasse 5.
Steuerklasse 6 (VI): mehr als ein Dienstverhältnis
Wenn eine zweite Lohnsteuerkarte beantragt wird, weil ein weiteres Dienstverhältnis besteht, wird hier immer die Klasse 6 eingetragen. Sie verursacht die höchsten Abzüge, da nur der Altersentlastungsbetrag als Steuer mindernd berücksichtigt wird. Auch wenn ein Arbeitnehmer schuldhaft keine Lohnsteuerkarte (inzwischen eTIN) bekannt gibt, wird diese Klasse eingetragen.
Faktor bei Lohnsteuerklasse 4 (IV)
Wenn beide Ehepartner Lohnsteuerklasse 4 haben, kann der sogenannte Faktor beantragt werden. Hier wird die zu erwartende Einkommensteuer mit der tatsächlichen Lohnsteuer nach Splittingtarif in Beziehung gesetzt. Ist das Ergebnis eine Zahl kleiner als 1, wird diese mit der Lohnsteuer multipliziert. Die Formel lautet: Einkommensteuer nach Splitting geteilt durch Abzug für Klasse 4 ist gleich Faktor. Faktor mal Einkommensteuer nach Splitting ist gleich tatsächlicher Abzug. In Zahlen: Angenommen, nach Splitting wird eine Lohnsteuer von 4.000 Euro fällig, nach Steuerklasse 4 jedoch 4.800 Euro, so lautet die Formel dann wie folgt:
4.000 : 4.800 = 0,833 (Faktor)
Tatsächlicher Abzug: 4.000 x 0,833 = 3.998,40 Euro
Was ist der Jahresfreibetrag?
Er wird nach Antrag auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ein solcher Freibetrag kann zum Beispiel bei besonders hohen Fahrtkosten oder anderen außergewöhnlichen Belastungen, die die normalen Werbungskosten übersteigen, beantragt werden. Als außergewöhnliche Belastungen gelten auch Pflegschaften oder Belastungen aus Vermietung und Verpachtung. Das Finanzamt prüft im Einzelnen, ob ein Anspruch besteht. Der Freibetrag wird vom zu versteuernden Jahreseinkommen abgezogen und führt oft zu Steuererstattungen.
Kinderfreibetrag: Berechnung
Der Kinderfreibetrag gehört zum Schonvermögen des Beschäftigten, um die Existenz eines Kindes zu sichern. Pro Kind gibt es einen Freibetrag, der jedoch auf zwei Lohnsteuerkarten aufgeteilt werden kann. Bei der Steuerberechnung wird auch die Höhe des Kindergeldes berücksichtigt. Die Finanzämter sind verpflichtet, die für den Steuerzahler günstigste Lösung zu verwenden. Im Brutto-Netto-Rechner können Sie den Kinderfreibetrag eingeben.
Wie beeinflusst die Anzahl der Kinder das Gehalt?
Die Anzahl der Kinder hat keinen Einfluss auf das Bruttogehalt, aber auf das Nettogehalt durch die Kinderfreibeträge. Diese definieren einen steuerfreien Betrag pro Jahr, der jeden Monat anteilig die Lohnsteuer senkt. Ein Ehepaar kann die Kinderfreibeträge mit den Faktoren 1 oder 0,5 teilen. Die Freibeträge senken die Kirchensteuer sowie den Solidaritätszuschlag erheblich.
Kirchensteuer: Was ist das?
Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland zwischen 8 und 9 %. Sie wird auf Basis der zu entrichtenden Lohnsteuer berechnet. Jeder weltanschaulichen Körperschaft des öffentlichen Rechts, die eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist, ist es gestattet, Kirchensteuer zu erheben. Grundsätzlich kann auch auf der Grundlage der Grund- oder Vermögenssteuer ein Kirchensteuerbeitrag erhoben werden. Alle Mitglieder einer solchen weltanschaulichen Körperschaft des öffentlichen Rechts sind verpflichtet, Kirchensteuer zu zahlen. Durch den Austritt aus der Kirche entfällt die Kirchensteuer und das Nettogehalt erhöht sich entsprechend. Im Brutto-Netto-Rechner haben Sie die Möglichkeit, Ihre Kirchenmitgliedschaft anzugeben und damit die Kirchensteuerpflicht.
Warum ist die Angabe des Bundeslandes wichtig?
Die Kirchensteuer ist nicht in allen Bundesländern gleich hoch. Auch die Sozialversicherungsbeiträge unterscheiden sich je nach Höhe in den alten und neuen Bundesländern. Um also einen genauen Wert des Nettolohns zu erhalten, ist die Angabe des Bundeslandes wichtig, wenn Sie einen Gehaltsrechner verwenden. In unserem Brutto-Netto-Rechner sind die entsprechenden Werte gespeichert und werden automatisch berücksichtigt. Laut unserer Gehaltsdatenbank werden die höchsten Gehälter generell in den Bundesländern Baden-Württemberg, Hessen und Bayern gezahlt. Die niedrigsten Gehälter werden in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Mecklenburg-Vorpommern gezahlt.
Krankenkasse: Gesetzlich oder privat?
Alle Arbeitnehmer sind in der gesetzlichen Krankenkasse versicherungspflichtig, wenn sie mehr als 520 Euro pro Monat verdienen und die jeweils geltende Jahresverdienstgrenze nicht überschreiten. Auch Empfänger von Arbeitslosengeld I unterliegen der Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Wenn die Einkommensgrenze von derzeit 69.300 Euro pro Jahr überschritten wird, kann sich der Arbeitnehmer freiwillig in der gesetzlichen Krankenkasse versichern. Die Beiträge richten sich dann nach der Höhe des Einkommens.
Freiberufler, Selbstständige und Arbeitnehmer, die die Einkommensgrenze für die obligatorische Versicherung überschreiten, können sich in der privaten Krankenversicherung (PKV) versichern. Die Beiträge richten sich hier nach dem Alter, Vorerkrankungen und ähnlichen Faktoren. Seit dem 01.01.2009 gibt es auch hier eine Versicherungspflicht. Das bedeutet, dass die oben genannten Zielgruppen für die private Krankenversicherung sich versichern müssen. Um dies zu erleichtern, wurde ein sogenannter Basistarif eingeführt.
Krankenkassenbeitrag: Berechnung
Seit dem 01.01.2009 wird ein einheitlicher Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung vom Lohn einbehalten. Dieser Anteil in Prozent wird Kassensatz genannt. Derzeit beträgt der Satz durchschnittlich 14,6 % plus ein einkommensabhängiger Zusatzbeitrag von durchschnittlich 1,7 %, also insgesamt im Durchschnitt 16,3 %. Der Gesamtbeitrag wird je zur Hälfte von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Angehörige bestimmter Berufsgruppen, Familienversicherte oder Arbeitslosengeld-II-Bezieher, die keinen Anspruch auf Krankengeld haben, zahlen nur den ermäßigten Kassensatz von 14 % plus Zusatzbeitrag.