Berechnung der Abfindung:

Die Höhe einer Abfindung kann anhand folgender Formel ermittelt werden: 0,5 x Betriebszugehörigkeit in Jahren x Brutto-Monatsgehalt in €. Bei einer Kündigung mitten im Jahr wird ab 6 Monaten auf ein Jahr aufgerundet.

Die übliche Höhe einer Abfindung liegt in den meisten Fällen zwischen einem halben und einem vollen Bruttomonatsgehalt pro Arbeitsjahr. Die genaue Summe hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, wie der Dauer der Betriebszugehörigkeit, der Branche, der Unternehmensgröße und der Verhandlungssituation. Bei betriebsbedingten Kündigungen steigt die Wahrscheinlichkeit einer rechtswidrigen Kündigung, was die Verhandlungsposition des Arbeitnehmers stärken kann. Es wird empfohlen, eine Kündigung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht prüfen und die Verhandlungen über eine Abfindung von ihm führen zu lassen.

Steuerliche Behandlung der Abfindung:

Arbeitnehmer müssen keine Sozialversicherungsbeiträge auf die Abfindung zahlen, jedoch ist die Summe steuerpflichtig. Die Abfindung wird gemäß der Fünftel-Regelung besteuert. Dabei wird die Abfindung so behandelt, als würde sie in fünf Teilbeträge aufgeteilt und über fünf Jahre verteilt ausgezahlt, auch wenn sie tatsächlich sofort ausgezahlt wird.

Die Anwendung der Fünftel-Regelung erfolgt wie folgt:

  1. Abfindungssumme durch 5 teilen (Fünftel-Regelung).
  2. Ergebnis zum Jahreseinkommen hinzurechnen.
  3. Einkommenssteuer für das neue Jahreseinkommen ermitteln.
  4. Einkommenssteuer für das Jahreseinkommen ohne Abfindung ermitteln.
  5. Die Differenz der beiden Steuerbeträge mit 5 multiplizieren: und fertig!