Sie denken darüber nach, der Gesellschaft etwas zurückzugeben und möchten etwas Gemeinnütziges für die Allgemeinheit tun? Dann ist eine Stiftung zu gründen, die beste Möglichkeit, Ihrem Wunsch nachzukommen.

Aber wie gründet man eine Stiftung? Wie viel Kapital braucht man dafür, um der Stiftung gerecht zu werden? Sie haben kein Kapital? Dann gibt es auch hierfür eine Lösung, wie Sie Gemeinnütziges tun können, ohne gleich ein Vermögen in die Stiftung investieren zu müssen. 

Was ist eigentlich eine Stiftung?

Eine Stiftung ist eine Institution, die Menschen oder Tiere unterstützt. Es geht dabei darum, gemeinnützig, nachhaltig und selbstlos andere zu fördern. Zur Forschung, zur Heilung von Krankheiten, gegen Frauenbeschneidung, gegen Hunger oder zur Förderung junger Talente, zur Tierrettung oder für mehr Nachhaltigkeit stehen Stiftungen meistens ein. Natürlich gibt es auch nicht gemeinnützige Stiftungen wie beispielsweise Privatstiftungen.

Um eine Stiftung gründen zu können, muss man mindestens das 18. Lebensjahr vollendet haben. Im besten Fall hat man auch ein Kapital, was man anfangs investiert. Die meisten Stiftungsbehörden fordern ein Startkapital von 25.000 Euro. Hiervon können einzelne Stiftungsbehörden abweichen. Deshalb hat sich meist eher ein Startkapital von ca. 100.000 Euro etabliert.

Sie haben kein eigenes Kapital, möchten aber dennoch eine Stiftung gründen und wollen sich davon auch nicht abbringen lassen? Dann lesen Sie weiter, denn wir unterstützen Sie bei diesem Wunsch und erklären Ihnen, was Sie dafür brauchen.

Wie kann ich eine Stiftung ohne eigenes Kapital gründen?

Sie möchten unbedingt Ihren Wunsch in die Tat umsetzen und Menschen gemeinnützig unterstützen, haben aber kein eigenes Vermögen und kennen auch niemanden, der Sie beim Gründen einer Stiftung mit Kapital unterstützen kann? 

 Dann gibt es die Möglich, auch ohne Kapital erst einmal einen zweckgebundenen gemeinnützigen (Förder-) Verein zu gründen. Dieser kann dann später mit genug Kapital in eine gemeinnützige Stiftung übergehen. Das nötige Vermögen bringt man quasi in Raten als regelmäßige Spender Zahlungen ein. Wussten Sie, dass diese sogar steuerlich absetzbar sind?

Hierbei sollte man allerdings beachten, dass Beträge, die ins Stiftungsvermögen einfließen, dortbleiben und nicht für andere Zwecke als für die Zwecke der Stiftung genutzt werden dürfen.

Wie gründe ich einen gemeinnützigen Verein

Wie wir nun gelernt haben, kann man also auch einen gemeinnützigen Verein gründen, ohne Kapital anlegen zu müssen. Aber wie geht das genau und was braucht man dafür, um einen gemeinnützigen (Förder-) Verein gründen zu dürfen? 

Wenn man einen Verein gemeinnützigen Verein gründet, hat man dadurch erhebliche Vorteile. Vor allem in Bezug auf die Steuern. Allerdings sind Vereine an verschiedene Auflagen gebunden, um die Gemeinnützigkeit zu erhalten.

Nicht jeder Verein ist auch automatisch ein gemeinnütziger Verein. Die Gemeinnützigkeit wird in § 51-68 der Abgabenordnung (AO) geregelt. Es kann bei rechtsfähigen Vereinen und bei nicht rechtsfähigen Vereinen eine Gemeinnützigkeit angestrebt werden und durch die Behörden letztendlich anerkannt werden. 

Die Voraussetzung für einen erfolgreichen Antrag bei den Behörden ist, dass der gegründete Verein ausschließlich gemeinnützige, mildtätige oder kirchliche Zwecke verfolgt. 

Gemeinnützig

Gemeinnützigkeit liegt dann vor, wenn die Tätigkeiten im Verein nur darauf ausgerichtet sind, die Allgemeinheit auf materiellem, geistigem oder sittlichem Gebiet selbstlos zu unterstützen.

Mildtätig

Mildtätigkeit liegt dann vor, wenn nach dem Vereinsrecht hilfsbedürftige Personen selbstlos unterstützt werden.

Kirchlich

Zu kirchlichen Zwecken gehören durch Selbstlosigkeit geförderte Religionsgemeinschaften.

Gründung des gemeinnützigen Vereins

Um eine Stiftung ohne Kapital zu gründen, muss also im Vorfeld ein gemeinnütziger Verein entstehen. Nur aus diesem kann sich mit entstandenen Kapital eine Stiftung entwickeln. Da der Verein zur Umwandlung in eine Stiftung eine bestehende Rechtsfähigkeit vorweisen muss, benötigt dieser bei seiner Gründung sieben eingetragene Mitglieder. Sollte der Verein sich nicht eintragen lassen, ist eine Mitgliederanzahl von zwei ausreichend. Somit wäre er jedoch auch nicht rechtsfähig. Der Zweck des Vereins muss von Anfang an geklärt werden. Dieser muss sozial ausgerichtet sein.

Anschließend erfolgt die Erstellung der Vereinssatzung, welche den Vereinsvorstand ernennt, durch Wahlen. Nun kann der Verein beim zuständigen Amtsgericht in das Vereinsregister eingetragen werden.

Die Eintragung bietet deutliche Vorteile:

  • mögliche Umwandlung in eine Stiftung durch Erhalt der Rechtsfähigkeit
  • steuerliche Vorteile
  • einzelne Mitglieder sind nicht haftbar

Vom gemeinnützigen Verein zur Stiftung

Gemeinnützige Vereine laufen Gefahr, bei Mitgliederversammlungen nicht bezuschusst zu werden und ihre Rechtsfähigkeit zu verlieren, wenn bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Ein ausschlaggebender Grund dafür kann unter anderem eine mangelnde Zahl an Mitgliedern sein.

Der Verein verliert somit an Handlungsmöglichkeiten. Eine Stiftung hingegen bietet den Vorteil, dass es keine rechtlichen Regelungen über die Anzahl der Mitglieder gibt. Wenn der Verein eine Umschreibung zur Stiftung vornehmen lässt, hat er die Möglichkeit, weiterhin sozial zu agieren und von steuerlichen Vorteilen zu profitieren.

Bei einer Umwandlung gilt es zu beachten, dass die Rechtsform eines Vereins nicht verändert werden kann. Es ist hierzu nötig, eine Stiftung separat zu errichten. Der Verein kann anschließend vorhandene Vermögenswerte an die Stiftung übertragen, im Rahmen einer Schenkung oder durch Verkauf.

Da es sich bei einem Verein sowohl wie bei einer Stiftung um gemeinnützige Einrichtungen handelt, unterliegt die Umwandlung keiner steuerlichen Abgabe. Auch für die ehemaligen Vereinsmitglieder ist weiterhin sichergestellt, dass sie ihr Aufgabenfeld weiterhin fortsetzen. Die neu errichtete Stiftung hält somit ihre Rechtsfähigkeit aufrecht.

Vorteile einer Stiftung

Wer sich für die Gründung einer Stiftung entscheidet, der kann von ihren Vorteilen profitieren. Zu einer Stiftungsgründung gehört nicht nur der Gedanke, sich sozial engagieren zu wollen, auch steuerliche Vorteile entstehen im Vergleich zu einem eingetragenen Verein. Ebenfalls ist es nicht möglich, festgelegte Bestimmungen in einer Stiftung zu ändern. Hierzu zählt unter anderem die Namensgebung. Der Stifter erschafft sich somit einen Namen für die Ewigkeit.

Die Erhaltungspflicht einer Stiftung

Wenn die Umwandlung vom gemeinnützigen Verein zur Stiftung erfolgreich war, gilt es einen wichtigen Punkt zu beachten: Die Kapitalerhaltungspflicht.

Laut §80 Abs. 2 BGB ist eine rechtskräftige Stiftung dazu verpflichtet, einen festgelegten Vermögensgrundstock zu erhalten. Welche Summe dieser umfassen muss, legen die Bundesländer in ihren Stiftungsgesetzen individuell fest.

Fazit

Eine Stiftung hat nicht nur rein steuerlich viele Vorteile. Auch die Verwaltung und das Erbe des Vermögens können klar definiert und festgelegt werden. Da eine Stiftungsgründung jedoch ein hohes Startkapital voraussetzt, ist sie gerade für junge Menschen oftmals unerschwinglich. Dahingegen ist es deutlich einfacher, im Vorfeld einen eingetragenen Verein zu gründen und diesen nach einer gewissen Zeit in eine Stiftung umschreiben zu lassen.

Die Kosten einer Vereinsgründung belaufen sich um rund 150 Euro. Mit dem Kapital vom laufenden Verein kann eine Stiftung gegründet werden. Somit bleibt das Vermögen erhalten und die Mitglieder bleiben in ihrer Funktion erhalten.

 

 

 

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